Eine Maßnahme zur Kariesprophylaxe

Seitenzähne wie kleine (Prämolaren) und große Backenzähne (Molaren) haben auf den Kauflächen häufig tiefe Einziehungen, sog. Fissuren oder Grübchen. Entsprechende Vertiefungen können sich auch auf der Gaumenseite von Front- und Backenzähnen im Oberkiefer bzw. auch auf den zur Wange zugewandten Flächen unterer Backenzähne befinden.

Der richtige Zeitpunkt
Nach dem Durchbruch der Zähne in die Mundhöhle sind die Fissuren in den Backenzähnen in der Regel am stärksten kariesanfällig, da die tiefliegenden Rillen und Grübchen durch das Zähneputzen nur schlecht zu reinigen sind. Das trifft sowohl auf die Milchzähne als auch auf die bleibenden Zähne zu. Als erste bleibende Backenzähne durchbrechen die ersten großen Backenzähne den Kiefer. Da das ca. im Alter von sechs Jahren stattfindet, werden sie auch ‚Sechsjahrmolaren‘ genannt.

Gründe für eine Fissurenversiegelung
An den Backenzähnen werden Grübchen, Rillen und Fissuren (auch bei guter Mundhygiene) am ersten und häufigsten kariös. Je tiefer und enger die Fissur ist, umso stärker ist der Zahn in der Regel kariesgefährdet. Fissuren und Grübchen sind bei verschiedenen Personen unterschiedlich stark ausgeprägt, aber auch in ein und demselben Mund können zwischen verschiedenen Zahntypen unterschiedlich tiefe Fissuren auftreten.

Fissurenversiegelungen im Backenzahnbereich sind Bestandteile der Vorbeugung von Karies (Primär- und Sekundärprophylaxe). Sie können die Entstehung von Fissurenkaries bzw.das Fortschreiten beginnender, nicht eröffneter Kariesstellen an den Zähnen verhindern.

Notwendigkeit von Fissurenversiegelungen
Bei einer kariesdiagnostischen Untersuchung Ihres Kindes wird abgeklärt, ob eine Fissuren- und Grübchenversiegelung zur Vorbeugung von Karies an den Zähnen angezeigt ist. Bei dieser Untersuchung werden die Zähne nur genau angeguckt oder abgetastet (vornehmlich visuelle Untersuchung), in manchen wenigen Situationen sind auch Diagnosemethoden mittels Röntgentechnik, Lasertechnik oder anderen Techniken besser geeignet, um einen guten Überblick zu gewinnen.

Das Ziel ist es, grundsätzlich nicht alle, sondern nur die kariesgefährdeten Zahnbereiche mit einem Versiegelungsmaterial zu schützen.

Vorgehen
Für die Versiegelung ist ein Trockenlegen der Zähne nötig. Direkt nach dem Durchbruch können die Zähne üblicherweise nicht ausreichend sicher trockengelegt werden, da noch Teile des Zahnfleisches auf oder über die Kaufläche reichen.
Daher kann es empfehlenswert sein, in den ersten Monaten nach Zahndurchbruch die kariesgefährdeten Fissuren mit einem Fluoridlack geschützt werden, bis eine ordnungsgemäße Versiegelung vorgenommen werden kann. Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt informiert Sie gerne über die Notwendigkeit und den besten Zeitpunkt.

Direkt vor der Versiegelung muss der Zahnarzt nach Reinigung der Zähne die oberste Schicht des Zahnschmelzes durch kurzes Anätzen mit einem Gel aufrauen, damit der Versiegler gut an der Zahnoberfläche haftet. Das Versieglermaterial besteht aus Kunststoff, ist entweder eingefärbt oder transparent und erhärtet entweder selbsttätig oder unter Lichteinwirkung aus zahnärztlichen Geräten. Neben den Kunststoffen werden gelegentlich auch Glasionomerzemente zur Versiegelung verwendet, die ebenfalls Fissurenkaries verhindern, jedoch häufiger abplatzen können.

Kontrolle
Der Erfolg von Fissurenversiegelungen hängt von einer guten Verarbeitung (z.B. Trockenlegung) ab und erfordert regelmäßige Kontrollen. Im Einzelfall können auch stark kariesgefährdete Fissuren und Grübchen bei Prämolaren, Frontzähnen bzw. Zähne bei Erwachsenen notwendig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt.

Fissurenversiegelung als Kassenleistung
Kinder, die über ihre Eltern gesetzlich versichert sind, erhalten die Fissurenversiegelungen an den sogenannten Sechsjahrmolaren ab dem sechsten Lebensjahr) bis zum vollendeten 17. Lebensjahr als Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen.